Für Tierhalter

Auf unserer Homepage finden Sie eine Vielzahl an Informationen sowie gesetzliche Bestimmungen rund um Ihr Tier. 

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. 

  • Impfungen bei der Katze
  • Impfungen beim Hund
  • Microchip
  • Reisen mit Haustier
  • Parasiten bei Kleintieren
  • Links für Tierhalter

Impfungen bei der Katze

Katzenseuche/Katzenschnupfen

Die Katzenseuche ist eine häufig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, welche heute dank der Schutzimpfung eher selten geworden ist. Der Katzenschnupfen hingegen kommt häufig vor, auch bei Katzen, die keinen freien Auslauf haben. Deshalb empfehlen wir diese kombinierte Impfung bei allen Katzen. 

Nach dem heutigen Stand des Wissens empfehlen wir folgendes Impfschema: 
Die erste Impfung kann ab der 8. Lebenswoche, die 2. 4 Wochen später und eine 3. Impfung in der 16. Woche gemacht werden. Nach einem Jahr sollte die Impfung aufgefrischt werden. Wenn die Grundimmuniserung korrekt durchgeführt wurde, empfehlen wir eine Auffrischung des Katzenschnupfens bei Freigängern jährlich, der Katzenseuche alle 3 Jahre. Dies gilt nicht für Tiere, für die ein Tierheimaufenthalt geplant ist. Die Impfung kann problemlos mit der FeLV-Impfung kombiniert werden. 
 

FeLV (Felines Leukosevirus)

Die FeLV ist eine häufig tödlich verlaufende virale Erkrankung, die durch direkten Kontakt der Tiere untereinander (Bisse, Tröpfcheninfektion) oder von der Mutter auf die Welpen übertragen wird. Die Krankheit führt zu einer Schwächung des Immunsystems, wobei die Katze viel anfälliger für Infektionen jeglicher Art wird. Seltener können durch das Virus auch Tumoren entstehen. Vor der ersten Impfung empfiehlt es sich, einen Leukosetest durchzuführen. Dies ist nötig, weil die Katze über längere Zeit symptomloser Träger des Virus sein kann. Im Blut dieser Tiere kann das Virus mit einem Schnelltest in der  Praxis nachgewiesen werden. Die erste Impfung kann ab der 8. Lebenswoche, die zweite 4 Wochen später und eine dritte Impfung in der 16. Woche gemacht werden. Ein jährliche Auffrischung bis zum 4. Lebensjahr ist empfehlenswert. Danach reicht eine Wiederholungsimpfung alle 3 Jahre. 

Die FeLV-Impfung kann problemlos mit der Katzenseuche/-schnupfen-Impfung kombiniert werden. 
Für reine Wohnungskatzen ist diese Impfung nicht notwendig, hingegen sehr empfehlenswert für Katzen mit freiem Auslauf oder für Tierheimaufenthalte.

Tollwut

Die Schweiz ist seit mehreren Jahren offiziell tollwutfrei. Diese Impfung ist deshalb bei der Katze nicht mehr unbedingt nötig. Für den Grenzübertritt ins Ausland ist die Tollwutimpfung aber nach wie vor obligatorisch. Wichtig ist, dass die Impfung einen Monat vor dem Grenzübertritt gemacht wird. Diese Wartefrist gilt nicht, wenn die letzte Impfung nicht älter als drei Jahre ist. 

FIP

Die FIP (feline infektiöse Peritonitis) ist eine tödlich verlaufende virale Erkrankung. Es gibt nach wie vor keine zuverlässige Behandlung. Es existiert eine nasale jährliche Impfung. Die Wirksamkeit dieser Impfung wird allerdings kontrovers diskutiert. Deshalb kann sie nicht uneingeschränkt empfohlen werden.

Impfungen beim Hund

Kombinierte Impfung 
 

Folgende Krankheiten sind in dieser Impfung enthalten: Hundestaupe, Zwingerhusten, Parvovirose, Leptospirose und ansteckende Leberentzündung. Bisher wurde gegen alle diese Krankheiten jährlich geimpft, neuere Studien belegen aber, dass der Impfschutz für Parvo, Staupe und Leberentzündung nach einer korrekten Grundimmunisierung bis zu drei Jahren anhält. Neue Impfstoffe erlauben nun eine flexiblere Impfung des Hundes, bei der diese drei Krankheiten nur noch alle drei Jahre geimpft werden, Leptospirose und Zwingerhusten aber nach wie vor jährlich. 

Eine korrekte Grundimmunisierung ist wichtig und beinhaltet folgendes Schema: 
Impfung gegen Staupe, Zwingerhusten, Parvo, Leptospirose und Leberentzündung mit 12 und 16 Wochen sowie mit 15 Monaten (erste Auffrischung nach einem Jahr). Wird vor der 12. Lebenswoche zum ersten Mal geimpft, wird eine dreimalige Impfung in 3-4 wöchigem Abstand beim Welpen empfohlen und die Wiederholung mit 15 Monaten. Ab dem 2. Lebensjahr kann dann nach Bedarf flexibel geimpft werden: Leptospirose und Zwingerhusten jährlich, Parvovirose, Staupe und Leberentzündung alle drei Jahre (siehe auch Tabelle). 
Anmerkung: Zur Zeit ist dieses neue Impfschema von den Tierheimen der Region Biel und den Tierkrankenversicherungen nicht anerkannt! 
 

Zwingerhusten

Bei hohem Infektionsdruck (Tierheimaufenthalt, Hundeausstellungen, Wettbewerbe) genügt manchmal die kombinierte Impfung nicht, um den Hund zuverlässig zu schützen. Einen besseren Schutz bietet die zusätzliche Zwingerhustenimpfung, die dem Hund in die Nasenlöcher geträufelt wird. Der Impfschutz beträgt hier ebenfalls ein Jahr. Die meisten Tierheime verlangen diese Impfung für einen Aufenthalt. Ein Impfschutz besteht bei dieser Impfung bereits nach 72 Stunden. 

Tollwut

Die Schweiz ist seit mehreren Jahren offiziell tollwutfrei. Deshalb ist die Tollwutimpfung für Hunde, die ausschliesslich in der Schweiz leben, nicht mehr unbedingt nötig. Für den Grenzübertritt ins Ausland ist eine gültige Tollwutimpfung aber nach wie vor obligatorisch. Wichtig ist, dass die Impfung mindestens drei Wochen vor Grenzübertritt gemacht wird. Die Tollwutimpfung muss alle 3 Jahre aufgefrischt werden. 

Piroplasmose

Die Piroplasmose ist eine durch Zecken übertragene Krankheit (siehe auch "Die wichtigsten übertragbaren Reisekrankheiten"), die vor allem in den Mittelmeerländern vorkommt. Um den Hund bei Reisen in solche Länder zu schützen, kann neben einem guten Zeckenschutz auch eine Impfung verabreicht werden. 
Grundimmunisierung: 2 Impfungen im  Abstand von 3-4 Wochen ab dem 5. Lebensmonat, Wiederholungsimpfung alle 6-12 Monate, je nach epidemiologischer Situation. 

Wichtig: Ein vollständiger Impfschutz kann nicht garantiert werden, besonders wenn der Infektionsdruck gross ist. Das heisst, ein geimpfter Hund kann trotzdem an einer Piroplasmose erkranken, wobei die Symptome dank der Impfung meist milder ausfallen. 

Leishmaniose

Die Leishmaniose ist eine parasitäre Erkrankung, die durch Phlebotomen (Schmetterlingsmücken) übertragen wird und bei Ausbrechen zum Tode des infizierten Tieres führen kann. Sie kommt vor allem in südlichen Ländern vor. Leider gibt es keine Therapie, die zu einer Heilung der Krankheit führt. Es existiert aber eine Impfung, die es erlaubt, Ihren Hund vor einem Ausbrechen der Krankheit zu schützen. Hunde werden ab einem Alter von 6 Monaten 3 Mal im Abstand von 3 Wochen grundimmunisiert. Eine jährliche Auffrischungsimpfung ist zur Aufrechterhaltung des Schutzes angezeigt.

Borreliose

Die Borreliose ist ebenfalls eine von Zecken übertragene Kranheit, die in der Schweiz vorkommt. Man weiss, dass längst nicht alle Hunde, die mit dem Erreger in Kontakt kommen tatsächlich auch erkranken. Das heisst, dass eine Infektion häufig harmlos verlaufen kann. Kommt es hingegen zu einer Erkrankung, kann diese sich mit Fieber, Apathie und Gelenksentzündungen (Polyarthritis) äussern. Auch hier existiert eine Impfung, wobei eine Grundimmunisierung ab der 12. Lebenswoche mit zwei Injektionen in 3-4 wöchigem Abstand durchgeführt wird. Die Wiederholungsimpfung erfolgt ebenfalls alle 6-12 Monate.

FSME

Gegen die Frühsommermeningoencephaltitis (durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung), wie sie auch beim Menschen vorkommt, existiert kein für den Hund zugelassener Impfstoff. 

Hier finden Sie die Impfempfehlung der SVK (Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin

Microchip

Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher mit einem Microchip versehen und in der Datenbank Amicus registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Amicus.

Kennzeichnung von Hunden und Katzen auf Reisen

Für Reisen in die Europäische Union (EU) müssen Hunde, Katzen und Frettchen mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Reisen Hunde oder Katzen in ein Land mit urbaner Tollwut, verlangt die Schweiz für die Rückreise unter Umständen eine Wiedereinfuhrbewilligung.

Gesetzgebung

Artikel zur Kennzeichnung von Hunden sind in der Tierseuchenverordnung (TSV), Art. 16-18, Art 315f 
Tierseuchenverordnung (PDF)
Änderung der Tierschutzverordnung (PDF)

Reisen mit Haustier

Planen Sie mit Ihrem Haustier eine Auslandsreise? 

Dann müssen Sie an folgende Dinge denken: 

  • Ihr Tier (Hund/Katze/Frettchen) muss mittels Microchipgekennzeichnet sein. 
  • Ihr Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. 
  • Ihr Tier muss einen international gültigen Impfpass besitzen. 

Für diverse Länder gelten spezielle Einfuhrbedingungen. Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Vorschriften! 

Die Schweiz verlangt fürLänder mit urbaner Tollwut bei der Rückreise in die Schweiz eine Wiedereinfuhrbewilligung.  

Je nach Reiseland ist es sinnvoll, Ihr Tier gegen übertragbare Krankheiten zu schützen. Planen Sie Ihre Reise frühzeitig und lassen Sie sich über die Reisekrankheiten (PDF) von uns informieren. 

Weitere Links: intervet 

Parasiten bei Kleintieren

Hunde und Katzen können von einer grossen Zahl innerer und äusserer Parasiten befallen werden. Es ist wichtig, in regelmässigen Abständen sein Tier zu entwurmen und gegen Flöhe und Zecken zu behandeln. 
 
Bei Reisen ins Ausland empfiehlt es sich, mit dem Tierarzt ein Programm zur Verhütung und/oder Bekämpfung von Parasitenbefall auszuarbeiten, damit Ihr Tier gesund bleibt und kein "Reisesouvenir" mit nach Hause bringt. 
 
Weitere Infos finden sie unter www.esccap.ch. 

Link zu Einsatz von Antibiotika Startseite - Bundesamt für Gesundheit BAG (richtig-ist-wichtig.ch)